Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes, d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2-3 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.
Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind.
Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegsinfekten, Pilzinfekten sowie EPH-Gestose (=“Schwangerschaftsvergiftung“).
Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest.
Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstest zwischen der 24. und 28. SSW ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Diese Leistung ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass die Kosten für diesen Belastungstest von Ihrer Krankenkasse getragen werden.