Sehr geehrte Patientin,
liebe werdende Mutter,
die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Zu diesem ganz besonderen Ereignis Ihres Lebens fragen Sie auch:
„Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?“
Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit, auch ohne vorbestehendem Risiko, nachkommen.
Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne.
Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind, -einmalig-.
Lesen Sie bitte nun die folgenden Informationen in aller Ruhe durch und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.
Mein Praxisteam und ich stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gern zur Verfügung.
„Mutterschaftsrichtlinien“
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen.
Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.
Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
Blutuntersuchungen
Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
- Screening: 09. – 12. SSW
- Screening: 19. – 22. SSW
- Screening: 29. – 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.